- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der webbasierten Software „SODISYS“ („Anwendung“) der SODISYS GmbH, Seesener Str. 25a, 10711 Berlin („Lizenzgeber“). Weitere Informationen zum Lizenzgeber erhalten Sie hier: https://www.sodisys.de/impressum/ Der Lizenzgeber bietet diese Anwendung über das Internetportal sodisys.de und dem Software Zugang app.sodisys.net seinen Kunden („Lizenznehmer“) an, soweit der Lizenznehmer ein gemeinnütziger Verein, Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Der Lizenzgeber behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Lizenzgeber den Lizenznehmer mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen und die Zustimmung des Lizenznehmers beim nächsten Log-In einholen. Sofern der Lizenznehmer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung seine Zustimmung gibt, aber dennoch die Nutzung der Applikation auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle des Widerspruchs gelten diese AGB unverändert fort, soweit sich der Lizenzgeber nicht mit dem Lizenznehmer auf eine Geltung der geänderten AGB einigt.
1.3 Die AGB des Lizenzgebers gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers, die von diesen AGB abweichen, ihnen entgegenstehen oder sie ergänzen, werden nicht Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien, es sei denn, der Lizenzgeber hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Lizenzgeber dem Lizenznehmer vorbehaltlos Zugang zu seiner Anwendung gewährt, ungeachtet etwaiger Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers.
1.4 Leistungen im Sinne dieser AGB umfassen (i) die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Anwendung nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 4 sowie (ii) sonstige in einem Angebot verbindlich zwischen den Parteien vereinbarte Dienstleistungen wie etwa das individuelle Bauen von Excel-Vorlagen in der Anwendung oder Integration von Schnittstellen.
1.5 Bei der Anwendung handelt es sich um eine Komplettsoftware-Plattform. Mit Hilfe der Anwendung kann der Lizenznehmer Mitarbeiterakten oder Akten seiner Endkunden („Klienten“) anlegen und digital verwalten. Dazu zählt unter anderem, dass Leistungen des Lizenznehmers an dessen Klienten erfasst, Verlaufs- und Betreuungsdokumentationen geführt, Termine geplant, Ressourcen gebucht sowie Bilder und Dokumente gespeichert werden können. Der Lizenznehmer kann den Klienten über einen Link zur Anwendung einladen und auf diese Weise z.B. Informationen und Dokumente austauschen. Eine Registrierung des Klienten ist nicht erforderlich. Dem Klienten wird eine Nummer zugewiesen, die eine anonyme Nutzung der Anwendung ermöglicht.
Für Mitarbeiter des Lizenznehmers können mit der Anwendung Arbeitszeiten erfasst, Abwesenheitsmeldungen erfolgen, Logbücher digital erstellt und verwaltet werden. Die wesentlichen Funktionen und Bedienung der Anwendung finden sich in der Beschreibung der Features und Funktionen auf der Webseite sowie in der Zusammenstellung von Modulen für die jeweiligen Bereiche unter „Softwarelösungen“.
Der Lizenznehmer kann aus einer Vielzahl von Modulen auswählen und Eingabemasken selbst nach seinen Bedürfnissen konfigurieren. Der Lizenznehmer kann über die Anwendung Inhalte und Daten auf dem Server speichern. Dafür wird ihm vom Lizenzgeber in begrenztem Umfang Speicherplatz zur Verfügung gestellt. Nutzt der Lizenznehmer darüberhinausgehenden Speicherplatz, informiert der Lizenzgeber den Lizenznehmer hierüber. Der Lizenznehmer kann Speicherplatz nach der jeweils gültigen Preisliste des Lizenzgebers dazu buchen.
1.6 Der Lizenzgeber kann die Funktionalitäten und/oder Module der Anwendung mit sofortiger Wirkung ohne Vorankündigung ändern, wenn der Umfang der geänderten Funktionalitäten und/oder Module nicht wesentlich hinter den bei Vertragsschluss vereinbarten Funktionalitäten und/oder Modulen zurückbleibt. In allen anderen Fällen gilt Ziffer 1.2 dieser AGB.
- Zustandekommen des Vertrags
2.1 Die Bereitstellung der Anwendung über das Internet stellt kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
2.2 Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien über die Nutzung der Anwendung kommt durch die Registrierung des Lizenznehmers – sein Angebot – und die Annahme dieses Angebots durch den Lizenzgeber zustande. Die Annahme erfolgt durch die Freischaltung des Lizenznehmerprofils (siehe hierzu auch Ziffer 3.3).
- Registrierung
3.1 Die Nutzung der Anwendung setzt die Registrierung des Lizenznehmers voraus. Dazu hat er die Firma der juristischen Person oder Organisation anzugeben, für die er die Anwendung nutzen möchte sowie die vollständige Anschrift des Geschäftssitzes des Lizenznehmers, seine Email-Adresse und eine Telefonnummer. Ein Anspruch auf einen Vertragsschluss besteht nicht.
3.2 Der Lizenznehmer versichert, dass er volljährig und kein Verbraucher im Sinne des § 14 BGB ist. Handelt der Lizenznehmer im Namen einer juristischen Person, sichert der Lizenznehmer zu, dass er berechtigt ist, im Namen der juristischen Person zu handeln. Der Lizenznehmer sichert außerdem zu, dass er kein Mitbewerber des Lizenzgebers ist und seine Registrierung nicht auch dazu dient, Nutzer des Lizenzgebers auf ein vergleichbares Angebot aufmerksam zu machen und abzuwerben. Der Lizenznehmer wird dem Lizenzgeber auf Verlangen die nach Ziffer 3.1 zugesicherten Angaben nachweisen. Weist der Lizenznehmer nicht nach, dass die Zusicherungen nach Ziffer 3.1 zutreffen, steht es im Ermessen des Lizenzgebers, den Registrierungsvorgang abzubrechen oder ein angelegtes Profil zu löschen und den Lizenznehmer von der Teilnahme an der Anwendung auszuschließen.
3.3 Die während des Registrierungsprozesses vom Lizenzgeber erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vom Lizenznehmer vollständig und korrekt angegeben werden. Nach Angabe aller erfragten Daten durch den Lizenznehmer werden diese vom Lizenzgeber auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Lizenzgebers vollständig und plausibel und bestehen aus seiner Sicht auch keine sonstigen Bedenken, schaltet der Lizenzgeber den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Lizenznehmer hiervon per E-Mail. Die E-Mail gilt als Annahme des Angebots des Lizenznehmers. Ab Zugang der E-Mail ist der Lizenznehmer zur Nutzung der Anwendung im Rahmen dieser AGB und der auf der Anwendung abrufbaren Nutzungsbedingungen berechtigt. Hierzu muss der Lizenznehmer vorab seine Freischaltung durch Anklicken des in der E-Mail enthaltenen Links bestätigen.
3.4 Jeder Lizenznehmer erhält bei der Registrierung ein individuelles Konto und eine Benutzer-ID. Während des Registrierungsprozesses legt der Lizenznehmer den Benutzernamen und das Passwort fest. Benutzername und Passwort können vom jeweiligen Lizenznehmer jeder Zeit geändert werden. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, ein starkes und sicheres Passwort zu wählen.
3.5 Der Lizenznehmer hat die Zugangsdaten einschließlich des Passwortes geheim zu halten und darf sie unbefugten Dritten nicht zugänglich machen.
3.6 Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Zugang zur Anwendung und die Nutzung der Anwendung ausschließlich durch den Lizenznehmer oder durch von ihm autorisierte Personen erfolgt. Die gemeinsame Nutzung eines individuellen Accounts oder die Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Besteht die Befürchtung, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten des Lizenznehmers oder einer von ihm autorisierten Person erlangt haben oder erlangen werden, ist der Lizenzgeber unverzüglich zu informieren.
Der Lizenznehmer haftet für jede Nutzung und/oder sonstige Tätigkeit, die unter den Zugangsdaten des Lizenznehmers oder einer von ihm autorisierten Person vorgenommen wird, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
3.7 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei Änderungen während der Nutzung der Anwendung die Kontaktdaten und sonstigen Angaben im Kundenprofil zu aktualisieren.
3.8 Der Lizenzgeber überprüft die Identität der Profilinhaber und die Angaben in den Profilen in der Regel nicht. Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass jeder Profilinhaber diejenige Person oder dasjenige Unternehmen ist, das der jeweilige Profilinhaber vorgibt zu sein.
- Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht
4.1 Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte an der Anwendung vor, die nicht ausdrücklich durch diese AGB gewährt werden.
4.2 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer und den von ihm autorisierten Personen das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Anwendung mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Anwendung verbundenen Funktionen für seine eigenen internen Geschäftszwecke gemäß diesen AGB zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst die Zugangs- und Nutzungsberechtigung für jeweils alle aktiven Benutzerkonten eines Lizenznehmers auf der Anwendung.
4.3 Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben, seine Lizenz weiter zu vermieten, an Dritte zu vertreiben oder anderweitig zu übertragen. Der Lizenznehmer ist hingegen ausdrücklich berechtigt, Zugangsberechtigungen über seinen Nutzungszugang zu vergeben. Berechtigt, neben dem Lizenznehmer den Nutzungszugang zu nutzen, sind insbesondere die Mitarbeiter des Lizenznehmers sowie gegebenenfalls die Klienten bzw. Bezugspersonen über den Klienten-Login.
4.4 Der Lizenzgeber ist berechtigt, nach eigenem Ermessen neue und aktualisierte Versionen der Anwendung („Updates“) herzustellen. Der Lizenzgeber bietet dem Lizenznehmer die Anwendung stets in der aktuellen Version an. Soweit der Lizenzgeber dem Lizenznehmer im Einzelfall Updates der Anwendung überlässt, gelten die unter diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte in gleicher Weise für diese Updates.
- Vertragsdauer, Kündigung
5.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Der Vertrag beginnt mit der auf die Registrierung folgenden erfolgreichen Übermittlung der Zugangsdaten an den Lizenznehmer.
5.2 Die Nutzung der Anwendung kann vom Lizenznehmer jeder Zeit durch Mitteilung über die Anwendung des vom Lizenznehmers autorisierten Administrators zur Löschung der Datenbank sowie des Ordnerverzeichnisses des Lizenznehmers gekündigt werden. Der Lizenzgeber darf annehmen, dass der Administrator entsprechend autorisiert wurde. Die Kündigung wird mit Ablauf des Monats dieser Mitteilung wirksam. Der Lizenzgeber kann den Lizenzvertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende kündigen.
5.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere für den Lizenzgeber bei einer den Pflichten und Verboten unter Ziffer 7 zuwiderlaufenden Nutzung vor.
Der Lizenzgeber kann den Account des Lizenznehmers und/oder von ihm autorisierte Personen vorübergehend sperren, wenn (i) der betreffende Nutzer gegen diese AGB und/oder die Nutzungsbedingungen verstößt, (ii) der Lizenznehmer unter der angegebenen Adresse nicht erreichbar ist oder (iii) bestimmte Tatsachen den Verdacht eines Missbrauchs der Anwendung begründen, insbesondere beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen und auf einer der in Ziffer 7 beschriebenen verbotenen Handlungen.
Das Recht des Lizenznehmers, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, ist jedoch ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Nr. 1 BGB).
5.4 Die Berechtigung des Lizenznehmers und von ihm autorisierter Personen zur Nutzung der Anwendung endet automatisch, wenn das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien endet. Alle vom Lizenzgeber gespeicherten Daten, Einstellungen und Profile des Lizenznehmers und von ihm autorisierter Personen werden nach Vertragsende nach Ablauf von weiteren 30 Tagen gelöscht. Die Anwendung ermöglicht den Export von Daten aus der Anwendung. Hiervon unberührt bleiben solche Daten, bei denen eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
- Testzeitraum, Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1. Mit Vertragsschluss erwirbt der Lizenznehmer das Recht, die Anwendung für einen Zeitraum von 30 Tagen unentgeltlich zu nutzen. Der Testzeitraum beginnt am Tag des Zugangs der Bestätigungs-E-Mail über die erfolgreiche Registrierung. Die Nutzung im Anschluss an den Testzeitraum ist kostenpflichtig.
6.2 Die Vergütung ist auf der Website https://www.sodisys.de/preise/ abrufbar. Diese wird pro aktiven Benutzerkonto pro Monat berechnet. Die Vergütung für sonstige zwischen den Parteien vereinbarte Leistungen ergibt sich aus dem Angebot des Lizenzgebers.
6.3 Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonats geschlossen, berechnet sich die für den ersten Monat nach Ablauf des Testzeitraums zu entrichtende Vergütung anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf den Ablauf des Testzeitraums folgenden Tag.
6.4 Der Lizenzgeber stellt die Vergütung für den jeweiligen Monat im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats in Rechnung, sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Im ersten Monat nach Ablauf des Testzeitraums stellt der Lizenzgeber die Vergütung mit der Rechnung für den nächsten Monat in Rechnung.
6.5 Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Lizenzgeber darf dem Lizenznehmer eine Rechnung elektronisch an eine von ihm für den Rechnungserhalt hinterlegte E-Mail-Adresse zusenden. Geht die Zahlung nicht fristgemäß auf dem Konto des Lizenzgebers ein, so hat der Lizenzgeber das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder den Zugang zur Anwendung bis zur vollständigen Zahlung der offenen Vergütung zu sperren.
6.6 Alle Preise, die auf der Website oder im Angebot des Lizenzgeber angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
6.7 Der Lizenznehmer darf nur mit rechtkräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen.
6.8 Der Lizenzgeber kann eine Anpassung der monatlichen Vergütung um 3% erstmalig nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn und anschließend alle 12 Monate vornehmen. Der Lizenzgeber teilt dem Lizenznehmer vier Wochen vorher die geplante Preiserhöhung mit. Dem Lizenznehmer steht ein Kündigungsrecht zu, das er mit einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich (Textform genügt) ausüben muss.
- Pflichten des Lizenznehmers
7.1 Der Lizenznehmer hat (i) die vom Lizenzgeber betriebene Anwendung nicht zu stören oder stören zu lassen oder unbefugt in Datennetze des Lizenzgebers einzudringen oder solche Bemühungen zu fördern; (ii) sicherzustellen, dass er (z.B. bei der Übertragung von Texten/Daten Dritter einschließlich Klienten, Kinder, Eltern, Mitarbeiter und sonstiger Dritter auf den Server des Lizenzgebers) keine Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt; (iii) keine Viren oder sonstige Schadsoftware oder -anweisungen in die Anwendung einzuführen und (iv), wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung Daten an den Lizenzgeber übermittelt, diese regelmäßig und entsprechend der Wichtigkeit der Daten zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um im Falle eines Verlustes die Rekonstruktion der Daten und Informationen zu ermöglichen.
7.2. Der Lizenznehmer wird (i) die Anwendung vor unbefugter Vervielfältigung, Reverse Engineering, Dekompilierung, Modifizierung, Offenlegung oder Verteilung schützen und (ii) keine Urheberrechts-, Eigentums- oder ähnlichen Hinweise entfernen, löschen oder verändern. Der Lizenznehmer ist ausschließlich dann berechtigt, die Anwendung zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Lizenznehmers durch den Lizenzgeber zugänglich gemacht werden.
7.3 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine rechtswidrigen Inhalte mit der Anwendung verbreitet oder abgespeichert werden oder rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung vorgenommen werden. Ebenso hat der Lizenznehmer dafür Sorge zu tragen, dass keine Links veröffentlicht werden, die die Nutzer zu Webseiten leiten, auf denen gegen gesetzliche Verbote verstoßen wird. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass keine Nutzer der Anwendung mit dem Ziel kontaktiert werden, sie auf ein mit der Anwendung vergleichbares Angebot aufmerksam zu machen und abzuwerben.
Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von jedweder Haftung in Bezug auf die eingestellten Inhalte frei. Darüber hinaus behält sich der Lizenzgeber vor, offensichtlich oder nachgewiesen rechtswidrige Inhalte zu sperren und/oder vom Server zu löschen.
7.4 Für die fristgerechte und dauerhafte Bereitstellung einer Internetverbindung ist der Lizenznehmer verantwortlich. Er stellt außerdem sicher, dass er die jeweils aktuellen Versionen der verbreitetsten Browser für die Nutzung der Anwendung verwendet, um die volle Funktionalität der Anwendung sicher zu stellen. Zusätzlich hat der Lizenznehmer auf dem Zugangscomputer Javascript zu aktivieren, um das Funktionieren der Anwendung zu gewährleisten.
7.5 Bei Verfügbarkeit von Updates wird der Lizenznehmer die Anwendung nur in der jeweils aktuellen Version verwenden.
7.6 Kommt der Lizenznehmer den Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, wird der Lizenzgeber den Lizenznehmer hierauf schriftlich hinweisen und dem Lizenznehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Ist die Mitwirkungsleistung auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht erfüllt, ist der Lizenzgeber von seiner betreffenden Pflicht zur Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise insoweit befreit, wie der Lizenzgeber auf die jeweilige Mitwirkung oder Beistellung notwendigerweise angewiesen ist.
- Gewährleistung und Support
8.1 Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Anwendung die in der Beschreibung der Features und Funktionen auf der Webseite sowie in der Zusammenstellung von Modulen für die jeweiligen Bereiche unter „Softwarelösungen“ beschriebenen wesentlichen Funktionen aufweist. Unerhebliche Abweichungen von diesen wesentlichen Funktionen stellen keinen Mangel dar.
8.2 Dem Lizenznehmer stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, (i) wenn er die Anwendung missbräuchlich verwendet, oder (ii) wenn er die Anwendung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers modifiziert oder ändert, oder (iii) wenn Probleme oder Fehler darauf zurückzuführen sind, dass die Anwendung mit Programmen verwendet wurde, die nicht mit der Anwendung kompatibel sind, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass der Mangel auf die Anwendung zurückzuführen ist.
8.3 Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit der Anwendung.
8.4 Etwaige auftretende Mängel hat der Lizenznehmer unverzüglich dem Lizenzgeber an die in der Anwendung unter „Kontoeinstellungen“ „Hilfe“ angegebene E-Mail-Adresse unter einer möglichst detaillierten Beschreibung des Mangels mitzuteilen.
8.5 Nach Meldung eines Mangels beginnt der Lizenzgeber innerhalb angemessener Zeit mit der Mangelbeseitigung bzw. -umgehung. Der Lizenzgeber genügt seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung auch, indem er dem Lizenznehmer ein Update zur Fehlerbehebung bereitstellt.
8.6 Die verschuldensunabhängige Haftung des Lizenzgebers nach § 536a Abs. 1, Alt 1 BGB sowie das Selbstvornahmerecht des Lizenznehmers nach § 536a Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen.
8.7 Bei Rechtsmängeln wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit verschaffen oder die Anwendung so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
8.8 Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Zugang der E-Mail mit den Zugangsdaten.
8.9 Es besteht ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Anwendung verfügbaren Funktionalitäten nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Lizenzgeber. Der Lizenzgeber bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Anwendung. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. Der Lizenzgeber hat des Weiteren das Recht, die Leistungserbringung kurzzeitig zu unterbrechen, um Wartungs- oder Reparaturarbeiten an der Anwendung oder Server durchführen zu können. Geplante und planbare Unterbrechungen des Zugangs zur Anwendung werden dem Lizenznehmer vorher angekündigt und finden nach Möglichkeit am Wochenende oder nach 18 Uhr MEZ statt.
8.10 Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Anwendung aufkommen, einen Kundendienst zur Verfügung. Dieser ist über „Kontoeinstellungen“ „Hilfe“ in der Anwendung oder über support@sodisys.de erreichbar. Der Kundendienst ist montags-freitags von 9:00 – 17:00 Uhr MEZ erreichbar mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertage in Berlin sowie dem 24. und 31. Dezember.
- Haftungsbeschränkung
9.1 Der Lizenzgeber haftet (i) bei Vorsatz, (ii) grober Fahrlässigkeit, (iii) für Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper, (iv) im Falle einer gesonderten Garantie für die Beschaffenheit der Anwendung und (v) bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
9.2. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Produkthaftung (ProdHaftG) bleiben unberührt.
9.3. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffern 9.1 und 9.2 haftet der Lizenzgeber im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wurde, die für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Der Begriff der Kardinalpflicht umfasst Verpflichtungen, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen. Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.5 Der Lizenzgeber haftet im Rahmen der Ziffer 9.3 für alle Schäden unter dem Vertrag auf einen Betrag, der dem vom Lizenznehmer in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis entrichteten Vergütung oder EUR 50.000 entspricht, je nachdem welcher Betrag geringer ist.
9.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.
- Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Zur Bereitstellung der Anwendung gemäß dieser AGB verarbeitet der Lizenzgeber die in der Anwendung befindlichen personenbezogenen Daten des Lizenznehmers als dessen Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ausgeschlossen (unbeschadet der Möglichkeit des Lizenznehmers, die Anwendung in eigener Verantwortung durch Clients auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu nutzen). Das Nähere regelt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung in Anlage 1. Bei dem Auftragsverarbeitungsvertrag der Anlage 1 handelt es sich um die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern. Es sind somit Musterklauseln genehmigt durch die EU-Kommission, die keiner Änderungen zugänglich sind. Mit Abschluss des Vertrags schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Anlage 1, der am Tag des Inkrafttretens des Vertrags wirksam wird.
10.2 „Vertrauliche Informationen“ sind alle nicht öffentlichen vertraulichen Informationen des Lizenzgebers, die sein Geschäft betreffen, einschließlich aller Informationen über geistiges Eigentum, Know-how und technisches Know-how des Lizenzgebers, Geschäfte, Abläufe, Forschung und Entwicklung und/oder andere Pläne und Strategien, Quellcode, Objektcode, Algorithmus, Eingabe- und Ausgabeformate. Zu den Vertraulichen Informationen gehören alle Informationen, die bei der Offenlegung als vertraulich bezeichnet und/oder gekennzeichnet werden, sowie alle Informationen, von denen der Lizenznehmer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unter den gegebenen Umständen vom Lizenzgeber als vertraulich oder als geheim betrachtet wurden.
Keine Vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer sind:
– Informationen, die dem Lizenznehmer bereits zuvor bekannt waren.
– Informationen, die allgemein bekannt sind.
– Informationen, die dem Lizenznehmer von einem Dritten offenbart wurden, ohne dass diese dadurch eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat.
10.3 Der Lizenznehmer hält die Vertraulichen Informationen des Lizenzgebers geheim und behandelt die Vertraulichen Informationen mindestens mit dem gleichen Maßstab an Sorgfalt, den der Lizenznehmer auch zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch mit nicht weniger als einem angemessenen Standard an Sorgfalt. Der Lizenznehmer wird die Vertraulichen Informationen des Lizenzgebers nur zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag verwenden. Vertrauliche Informationen des Lizenzgebers dürfen nur an diejenigen verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers weitergegeben werden, die Zugriff auf diese Informationen zur Durchführung dieses Vertrags haben müssen, und nur unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer diesen verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern oder Auftragnehmern die gleichen Verpflichtungen auferlegt, wie sie der Lizenznehmer in dieser Ziffer 10 eingegangen ist.
10.4 Alle vertraulichen Informationen des Lizenzgebers sind und bleiben das alleinige Eigentum des Lizenzgebers. Nach Beendigung der vertraglichen Beziehung oder nach Aufforderung gibt der Lizenznehmer alle Vertraulichen Informationen (einschließlich aller Kopien davon), die sich im Besitz des Lizenznehmers befinden, an den Lizenzgeber zurück oder löscht diese.
10.5 Die Verpflichtungen aus dieser Ziffer sind auch auf den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses anzuwenden.
10.6 Der Lizenznehmer steht als Referenzkunde für die Nennung auf der Website des Lizenzgebers und anderen Dokumenten zur Verfügung. Dies betrifft die Verwendung des Kunden-Logos sowie, nach hinreichender Nutzung der Anwendung, ein Statement zur Zusammenarbeit mit dem Lizenzgeber und der verwendeten Anwendung.
- Schlussbestimmungen
11.1 Der Lizenzgeber ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen (z.B. im Rahmen eines Unternehmensverkaufs). Der Inhalt des Vertrags bleibt davon unberührt. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt ohne Zustimmung des Lizenzgebers seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten.
11.2 Rechterhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn in diesen AGB ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
11.3 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.
11.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Lizenzgebers.